Sicherheit

Ihre Sicherheit im Hochseilgarten

 

Der Hochseilgarten entspricht als einer der wenigen Hochseilgärten in Deutschland den neuesten DIN-Sicherheitsstandards.

 

Alle Sicherheitstrainer wurden nach neusten EU-Standards ausgebildet.

Für eine generelle Unversehrtheit der Teilnehmer ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals uneingeschränkt folge zu leisten.

Studieren sie hierzu bitte auch ausführlichst unsere AGB.

 

Die Sicherheitstrainer führen zu Beginn eine Sicherheitseinweisung durch. Innerhalb dieser Unterweisung wird die Handhabung der Sicherheitsausrüstung, die der Teilnehmer gestellt bekommt, angeleitet und geübt.

Nach dieser Sicherheitseinweisung sind die Teilnehmer selbst für ihre Sicherung in der Anlage verantwortlich und durchlaufen diese unter der Aufsicht der Trainer in eigener Verantwortung. Daher muss jeder einzelne Teilnehmer an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die schon einmal den Hochseilgarten oder einen vergleichbaren Hochseilgarten besucht haben.

 

Mindestalter

Das Klettern ist erst für Kinder ab 8 Jahren möglich.

Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen nur mit entsprechender Begleitung klettern.

Der Betreuungsschlüssel liegt dabei bei einem mitkletternden Erwachsenen zu 2 Kindern ( 8-10 Jahre alt) und einem mitkletternden Erwachsenen zu 5 Kindern (11-13 Jahre alt).

Menschen ab 14 Jahren dürfen alleine Klettern.
Bis zu einem Alter von 18 Jahren ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig.

Diese und unsere AGB finden Sie zum Nachlesen und Herunterladen im Downloadbereich (PDF)
Bei Gruppenveranstaltungen lassen wir uns vom Organisator bzw. Gruppenleiter bescheinigen, dass für alle minderjährigen Teilnehmer eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

 

Alkohol und andere Drogen

Die Teilnehmer aller Veranstaltungen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder andere Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen wird der Veranstalter von seiner Leistungspflicht frei. Ein Anspruch auf Erstattung des Preises und anderer Aufwendungen besteht nicht.

 

Rauchverbot

Auf der gesamten Anlage des Hochseilgartens gilt absolutes Rauchverbot.

Für Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt ein generelles Rauchverbot. Die Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich

von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten

 

Mitnahme von Gegenständen

Das Mitführen von Gegenstände, die eine Gefahr beim Klettern für den Teilnehmer selbst oder andere darstellen, können, ist beim Begehen der Anlage ausnahmslos nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Getränkeflaschen jeder Art, Feuerzeuge, Kameras, Mobiltelefone, Schlüssel, etc.